| GARANTIEN | Der Konzern France Contentieux International handelt gemäss der Regelung nach dem Beschluss N° 96.1112 vom 18.12.1996 über die Tätigkeit der Personen, die Forderungen für andere Leute eintreiben. - Die Tätigkeit von France Contentieux ist bei dem Oberstaatsanwalt beim Grossinstanzgericht angemeldet. - Die Firma ist für die berufliche Haftpflicht bei „Le Continent“ N521028434 versichert. - Die beigetriebenen Beträge für die Kunden werden auf spezielle Bankkonten zugeteilt. - Unsere an die Schuldner gerichteten Mahnnungen beinhalten die rechtsverbindlichen Klauseln.
Nebst diesen rechtlichen Pflichten haben wir im Laufe dieser letzten dreissig Jahren weitere Mittel entwickelt, die uns erlauben, Ihnen mit einer Qualität, die Ihrer Erwartungen entspricht, zu dienen.
- Kapital über EUR 257.000, Pfand unserer finanziellen Stärke. - Regelmässige Ausbildung unserer Mitarbeiter mit Fähigkeit, täglich in 5 Sprachen zu handeln. - Mitglied der drei folgenden internationalen Hauptverbände:
Zum Schluss ist jeder Mitarbeiter von France Contentieux Unterzeichner der Charta unserer Firma, deren Hauptpunkte sind:
| | Charta France-Contentieux | | | 1. Achtung der geltenden Vorschriften in jedem Land | | | 2. Anpassung einer Methodologie für den Kunden | | | 3. Durchsichtigkeit über die angewandten Mittel | | | 4. Weiterleitung der einkassierten Beträgen gemäss der im Vertrag vereinbarten Frist | | | 5. Vertraulichkeit der uns vorliegenden Informationen. | | | 6. Ethik, Leitstungsfähigkeit und Ausbildung der Mitarbeiter |
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