Ihre Kunden, Ihre Lieferanten oder Ihre Partner besser zu kennen ist erforderlich, um das Geschäftsrisiko zu begrenzen. France Contentieux beliefert Sie mit aktuellen und individuellen (systematische Antwort auf spezielle Fragen) Auskünften, um Ihnen dabei zu helfen, die beste Entscheidung zu treffen. Die Lieferfrist der Auskunft entscheiden Sie auch allein, Sie können die Auskunft in den nächsten vierundzwanzig Stunden oder in 2/3 Tagen oder in zehn Tagen bekommen. Dank eines weltweiten Korrespondentennetzes sind wir in der Lage Wirtschaftsauskünfte über Firmen in allen Ländern der Welt zu übermitteln. Sie haben die Wahl zwischen 3 Angebote:
ANGEBOTE A-NORMALE Anfrage: Es handelt sich um Wirtschaftsauskünfte, die Sie per Telefax binnen 8-10 Tagen für Frankreich und 10-15 Tagen für die anderen europäischen Länder erhalten. Für die anderen Länder gilt eine Lieferfrist von ca 12 bis 15 Tagen, manchmal länger für die Länder, die sich in der Zone 4 befinden. Die angegebenen Lieferfristen sind grosszügig kalkuliert und werden, wenn es möglich ist, reduziert.
B- EXPRESS Anfrage: Es handelt sich hier um die gleichen Auskünfte wie bei Angebot Normale Anfrage, jedoch mit einer kürzeren Lieferfrist von 48 bis 72 Stunden für Frankreich und Europa. Für die anderen Länder verweisen wir auf unsere Tabelle weiter unten.
BLITZ Anfrage Die Lieferfristen sind äusserst kurz. Sie können sie z.B. für dringende Fälle benutzen. Die Blitzanfrage ist jedoch nur für manche Länder möglich (siehe die unterstrichenen Länder in unserer Tabelle).
TARIF
Die Einholung von Auskünften ist ohne Abonnement möglich. Es ist jedoch für unsere Kunden vom Vorteil zu abonnieren, um günstigere Tarife zu haben. Das Abonnement ist sowohl für Klein- oder Grossabnehmer geignigt. Sie können Hefte von 100 bis 1.000 Einheiten bestellen. Die Gültigkeit eines Abonnementheftes ist von 24 Monaten. Die Einheiten, die innerhalb dieses Zeitraums nicht genutzt werden, verfallen. Um unsere Tarife der Einheiten zu erhalten, wenden sie Sich bitte an unseren Vertrieb.
TABELLE DER EINHEITEN Für die Länder, die nicht in der Tabelle eingetragen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Auskunftabteilung.
LÄNDER | Angebot A
| Angebot B
| Blitzanfrage (nur für die unterstrichenen Länder) | Zone 1 France | 2 Einheiten | 3 Einheiten | 4 Einheiten | | 8 bis 10 Tage | 48 bis 72 Stunden | 8 bis 12 Stunden | Zone 2 Andorra , BelgienDeutschland , Dänemark, Finland,Grossbritannien, Italien, Irland, Niederlande, Portugal,Die Schweiz, Spanien Monaco. | 3 Einheiten | 5 Einheiten | 6 Einheiten | | 10 bis 12 Tage | 48 bis 72 Stunden | 24 bis 36 Stunden | Zone 3 Algerien, Griechenland, Guadeloupe, Indien, Israël,Kanada , La Réunion,Luxemburg , Malta, Marokko, Martinique, Österreich, Norwegen, Schweden, Tunesien, USA,Zypern | 5 Einheiten | 8 Einheiten | 9 Einheiten | | 12 bis 15 Tage | 3 bis 5 Tage | 24 bis 36 Stunden | Zone 4 Argentinien, Australien, Brasilien, Honkgkong, Island, Japan, Libanon, Malaysia, Mexiko, Panama, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Südkorea, Taïwan.
| 8 Einheiten | 12 Einheiten | -- | | 20 bis 25 Tage | ca 10 Tage | -- | ZONE der Ostländer Bulgarien , Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungar
| 5 Einheiten | 8 Einheiten | 10 Einheiten | | 12 Tage | 5 Tage | 24 bis 48 Stunden |
Wir erbringen noch folgende Dienstleistungen: SPEZIELLE NACHFORSCHUNG (nur über französische Unternehmen) Ausser der gewohnten Informationen enthält diese spezielle Nachforschung eine ausführliche vollständige Analyse der Finanzlage. Der Tarif beträgt 4 Einheiten und die Lieferfrist ist von 8 bis 10 Werktage. In bestimmten Fällen kann sogar die Zahlungsfähigkeit jedes Monat ein Jahr lang überprüft werden. Die zusätzlichen Kosten für diese 12 Monate lang Überwachung betragen 4 Einheiten. BESCHAFFUNG AMTLICHER DOKUMENTE ÜBER FRANZÖSISCHE FIRMEN | Letzter Bilanz nur für SA und SARL (AG und GmbH) | 1 Einheit | | Verzeichnis der Sonderrechte bei Sozialversicherung und Steuer | 2 Einheiten | | Aufstellung der Schecks- oder Wechselproteste | 2 Einheiten | | Verzeichnis der Ausrüstungs- und Werkzeugpfändern | 2 Einheiten | | Handelregisterauszug | 1 Einheit | Nach oben |